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Sicherheit, Schutz und Unterstützung in Gewaltsituationen

Gewalt betrifft viele Lebensbereiche und bringt Menschen in Notlagen. Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, Risiken einzuschätzen und bewusste Entscheidungen zu treffen. Gemeinsam erarbeiten wir nächste Schritte, die Ihnen und Ihren Kindern Sicherheit geben. Auch Bezugspersonen und Fachkräfte können sich an uns wenden, wenn eine Gefährdungssituation vermutet wird.

Bei der vertraulichen Spurensicherung können Spuren und Verletzungen rechtsmedizinisch gesichert werden, ohne, dass sofort eine Anzeige erfolgen muss. Dies schafft Zeit und Handlungsspielräume.

Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen zur vertraulichen Spurensicherung sowie Kontaktadressen für Lübeck:

Informationen zur vertraulichen Spurensicherung www.vertrauliche-spurensicherung-sh.de Seite aufrufen

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Außerhalb unserer Sprechzeiten steht Ihnen das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ rund um die Uhr kostenfrei zur Verfügung.

Unter der Rufnummer 116016 erhalten Betroffene sowie Angehörige kompetente Beratung, Unterstützung und Informationen.

Ihr Recht auf ein Leben ohne Gewalt

Jeder Mensch hat das Recht, frei und sicher zu leben. Um Betroffene besser zu schützen, gibt es verschiedene gesetzliche Möglichkeiten.

Gewaltschutzgesetz

Dieses Gesetz schafft schnellen zivilrechtlichen Schutz vor weiterer Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung für Betroffene jeden Geschlechts innerhalb und außerhalb von Paarbeziehungen. Auf Antrag kann das Amtsgericht sehr kurzfristig Maßnahmen treffen, zum Beispiel:

  • Kontaktverbot in jeder Form (persönlich, digital, schriftlich)
  • Näherungs- und Betretungsverbot für Wohnung, Arbeitsplatz, Schule und andere wichtige Orte
  • Vorübergehende Wohnungsüberlassung unabhängig von Familien- und Eigentumsverhältnissen für maximal sechs Monate
Praktische Tipps für Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz www.schleswig-holstein.de Seite aufrufen

Neues Gewalthilfegesetz – Schutz mit Zukunft

Am 25. Februar 2025 wurde das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Es ist ein Meilenstein in der Versorgung von Frauen und ihren Kindern bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Ab dem 01. Januar 2032 haben gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder einen bundesweit geltenden Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.

Um dies sicherzustellen, sind die Bundesländer verpflichtet, das Hilfesystem mit mehr Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Beratungsstellen auszubauen. Der Bund unterstützt diesen Ausbau finanziell.

Die Kernziele sind klar:
Sicherheit, schnelle Hilfe, umfassende Beratung, Vorbeugung von weiterer Gewalt und Unterstützung bei der Verarbeitung der Folgen.

Wir sind für Sie da!
Niemand muss Gewalt allein durchstehen. Gemeinsam finden wir Wege, die für Sie jetzt wichtig und hilfreich sind.

"Krisen sind nicht das Ende, sondern der Anfang von etwas Neuem.“

Marie Curie